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Fremd- und Zweitsprachenunterricht an Schulen in Österreich

Rudolf de Cillia, mit Beiträgen von Michaela Haller, Dagmar Heindler, Bernhard Kettemann

1. Gesetzliche Grundlagen

Die Rahmenbedingungen für den Fremdsprachenunterricht (FU) werden v.a. durch das Schulorganisationsgesetz von 1962 (SCHOG, Bundesgesetzblatt = BGBl. 1962/242, mittlerweile durch zahlreiche Novellierungen ergänzt und verändert), in dem die unterschiedlichen Schultypen der österreichischen Schule definiert sind, und durch die jeweils gültige Fassung der Lehrpläne für die betreffende Schulform festgelegt. Die zur Zeit gültigen Lehrpläne für die VS traten ab dem Jahr 1986 in Kraft (BGBl. 1986/441), für die Hauptschule und AHS Unterstufe ab dem Jahr 1985/86 (BGBl. 1985/78 und 1986/441 bzw. BGBl. 1985/88 und 1986/591), aufsteigend ab dem Schuljahr 2000/2001 tritt der so genannte Lehrplan 99 (BGBl. II Nr. 134/2000 für die HS, BGBl. II Nr. 133/2000 für Unterstufe AHS) in Kraft. Die Lehrpläne für die Oberstufe der AHS gelten seit dem Schuljahr 1989/90 (BGBl. 1989/63) und wurden in der Zwischenzeit durch unterschiedliche Bestimmungen verändert und ergänzt. Die Lehrpläne für die HAK und HAS wurden 1994 (BGBl 895/1994, Novelle für die HAK BGBl. II 325/2000), die für die HTLs 1997 und 1998 neu erlassen (BGBl. 1997/392 und 1998/382). In diesen Lehrplänen finden sich neben allgemeinen Bildungszielen und allgemeinen didaktischen Grundsätzen die Stundentafeln (Fächer und Anzahl der Wochenstunden) für die unterschiedlichen Schultypen, die Bildungsaufgaben, didaktische Grundprinzipien und die zu vermittelnden Lehrinhalte der einzelnen Fächer. Seit 1993 (14.SchOG-Novelle) besteht zunehmend die Möglichkeit, am jeweiligen Schulstandort Schwerpunkte im Rahmen der Schulautonomie zu bilden, was im FU z.B. bei den Fremdsprachenhauptschulen der Fall ist oder bei der Angabe eines Stundenrahmens von 14 bis 19 Wochenstunden für die erste und zweite FS in den HAK-Lehrplänen.

Das schulische Angebot für die autochthonen Minderheiten ist durch eigene Schulgesetze geregelt und steht in diesem Arbeitskreis nicht im Vordergrund, obwohl Querverbindungen zum AK Minderheitensprachen notwendig und wünschenswert sind. [1]

Eine kritische Einschätzung der Qualität der Lehrpläne ist nicht Gegenstand des vorliegenden Berichts -- es wäre allerdings ein wichtiges Desiderat, die Lehrpläne für Deutsch als Muttersprache, Deutsch als Zweitsprache, für die Fremdsprachen und den Muttersprachlichen Unterricht auf die zugrundeliegenden Konzepte hin zu analysieren.

2. Unterrichtspraxis

FU ist heute in Österreich Bestandteil der Grundbildung: Kein Schüler/ keine Schülerin verlässt nach der 9jährigen Schulpflicht die österreichische Schule, ohne nicht zumindest Unterricht in einer Fremdsprache (FS) erhalten zu haben (das gilt auch für die meisten SchülerInnen in den Allgemeinen Sonderschulen, in denen FU als unverbindliche oder verbindliche Übung angeboten wird), mindestens eine zweite FS ist Bestandteil der Ausbildung in den allgemeinbildenden höheren Schulen.

Volksschule (1. bis 4. Klasse)

Seit dem Schuljahr 1998/99 ist FU ab der 1. Klasse Volksschule eingeführt. Die FS wird als verbindliche Übung (ohne Benotung) im Ausmaß von einer Wochenstunde, die auf mehrere Einheiten zu verteilen ist, in integrativer Form unterrichtet -- es handelt sich also um eine erste Begegnung mit der Fremdsprache und nicht um einen FU im engeren Sinn. Sprachenangebot: Neben Englisch können auch Französisch und die österreichischen Nachbar- und Minderheitensprachen Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch, Tschechisch, Slowakisch und Italienisch angeboten werden. In der Praxis ist es in der ganz überwiegenden Mehrheit Englisch (1999/2000: 89,63%), einige wenige Klassen bieten Französisch (99/00 1,23%) an. Seit dem Schuljahr 1991/92 kann zusätzlich ab der Grundstufe II eine zweite der obigen FS als unverbindliche Übung im Ausmaß von 1 Wochenstunde, im Rahmen der Schulautonomie ab der Grundstufe I im Ausmaß von 80 Jahresstunden unterrichtet werden

Mittelstufe/ Sekundarstufe I

Sowohl in der HS als auch in der Unterstufe der AHS wird von der 5. bis zur 8. Klasse der Regelschule eine Fremdsprache angeboten. Im Gymnasium kommt auf der 7. Schulstufe zusätzlich die Erschließungssprache Latein dazu, im Realgymnasium kann seit dem Schuljahr 1995/96 im Rahmen schulautonomer Maßnahmen eine 2. FS angeboten werden (BGBl. 699/1994). In vielen AHS wird eine 2. FS (in der Regel Französisch) ab Klasse 7 in der Form von Schulversuchen unterrichtet (1999/2000: über 100 Schulen). Lehrpläne existieren für die Unterstufe auch für die anderen LF (E, Frz, Ital, Russ, Span, B/K/S) und die österreichischen Minderheitensprachen Tschechisch, Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch, an HS seit dem Lpl 99 zusätzlich auch für Türkisch. Zusätzlich zur verpflichtenden FS kann auf der Sekundarstufe I eine zweite Fremdsprache als Freifach angeboten werden. Die erste FS ist in den allermeisten Fällen Englisch (1999/2000: HS 99,83%, AHS Langform 98,74%), weiters werden Französisch oder Russisch angeboten (99/00 lernten in der 1. Klasse AHS 0,54% der Schüler F, 0,71% Ru).

Oberstufe/ Sekundarstufe II, allgemeinbildende Schulen

In den Gymnasien wird ab der 9. Klasse eine zweite reguläre Pflichtfremdsprache oder Altgriechisch unterrichtet, in den Realgymnasien gibt es die Wahl zwischen einer zweiten FS und Latein. Die betreffende Sprache wird bis zur Reifeprüfung weitergeführt. Sprachenangebot: neben Englisch und Französisch als der am häufigsten gewählten Sprache Italienisch, Spanisch, Russisch sowie Slowenisch, "Serbokroatisch" und Ungarisch. Ab der 10. Klasse kann ein individueller sprachlicher Schwerpunkt gesetzt werden durch Wahlpflichtfächer (dritte lebende Fremdsprache: Auswahl: Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Slowenisch, "Serbokroatisch", Tschechisch, Ungarisch). Bei der Reifeprüfung ist zumindest eine lebende FS als schriftliches und mündliches Reifeprüfungsfach verpflichtend zu wählen.

Oberstufe/ Sekundarstufe II, berufsbildende Schulen

In den Berufsschulen des dualen Ausbildungssystems ist seit dem Schuljahr 1991/92 Unterricht in einer FS in allen Berufen verpflichtend vorgesehen. In den BMS und BHS variiert das Angebot zwischen einer und drei FS, jedenfalls ist eine FS verpflichtend vorgesehen, in den BHS auch als Reifeprüfungsfach. In den HAKs und in Tourismusschulen ist das Sprachenangebot im Prinzip dem in den AHS vergleichbar. In den HTLs ist Englisch die einzige Pflichtfremdsprache, eine zweite kann als Freigegenstand angeboten werden oder im Rahmen von schulautonomen Lehrplanbestimmungen im Fachgebiet Fremdsprachen. Hier kann im übrigen die Muttersprache Deutsch bei der Matura abgewählt werden!

Mit der Reifeprüfung erwirbt man die Studienberechtigung für ein Studium an österreichischen Universitäten und Hochschulen. An Universitäten werden für ein Studium kaum explizit Kenntnisse in einer lebenden FS verlangt (in ca. 10 Studienrichtungen, z.B. internationale Betriebswirtschaft, Übersetzer- und Dolmetscherausbildung oder vergleichende Literaturwissenschaft). Ca. 40 Studienrichtungen verlangen jedoch Lateinunterricht im Ausmaß von mindestens 12 Wochenstunden. Das führt dazu, dass Latein knapp vor Französisch immer noch die zweite "Fremd"-Sprache in den österreichischen Gymnasien ist (1999/2000: 30,74% der Gymnasiasten, im vgl. Französisch: 30,43%).

Sprachenfolge

Im Primarbereich können, neben Englisch und Französisch, auch die österreichischen Nachbar- und Minderheitensprachen angeboten werden, in der Praxis wird allerdings fast ausschließlich Englisch unterrichtet (1999/2000: 89,63% Englisch, 1,23% Französisch, 0,92% Italienisch).

Mögliche Ursachen, neben dem Wunsch, die lingua franca E möglichst gut zu beherrschen: Auf der Sekundarstufe I wird in der überwiegenden Zahl der Fälle, in der HS de facto ausschließlich Englisch angeboten. Daher ist eine Fortsetzung der anderen Sprachen auf der Sekundarstufe nicht möglich. Theoretisch ergibt sich daher eine Lücke von 4 Jahren für die Kinder, die Französisch als Sprache in der Primarschule gewählt haben, wenn sie nicht eine der wenigen Schulen mit Französisch als 1. Fremdsprache im unmittelbaren Einzugsbereich haben.

Auf der Sekundarstufe I können theoretisch neben Englisch auch andere FS angeboten werden (s.o.). Auch hier dominiert letztlich Englisch und ein alternatives Angebot gibt es nur in einigen wenigen traditionsreichen Gymnasien (Gymnasium Stubenbastei mit Russisch, den sgtn. akademischen Gymnasien, die meist noch Französisch als 1. FS zur Wahl mit Englisch anbieten). Das Angebot von Französisch oder Russisch als 1. FS auf der Sekundarstufe I ist deshalb problematisch, weil SchülerInnen, die aus Leistungsgründen von der AHS in eine HS überwechseln müssen, praktisch keine HS mit Französisch oder Russisch als FS zur Verfügung stehen. Als zweite (und eventuelle dritte) FS auf der Sekundarstufe II (bzw. im Schulversuch ab Klasse 7) werden, in dieser Reihenfolge, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Russisch unterrichtet.

Das Fehlen einer zweiten lebenden FS im Regelschulwesen ab der 7. Klasse führt zu sprachlicher Monokultur auf der Sek I: De facto nur Englisch. Die österreichische Schulstatistik zeigt, dass die österreichische Schule im Vergleich zu den übrigen europäischen Ländern eine sehr geringe Diversifizierung des Fremdsprachenunterrichts aufweist, v.a. weil in den regulären Formen der Pflichtschulen (VS und HS) de facto nur Englisch unterrichtet wird (1999/2000 in den HS: 99,83% Englisch, 3,09% Italienisch, 2,30% Französisch) und weil, ebenfalls in der Regelschule, die zweite FS erst ab der 9. Klasse angeboten wird.

Umfang des FU

In der VS wird die FS im Ausmaß von einer Wochenstunde während der 4 Jahre unterrichtet. Auf der Sekundarstufe I wird die erste FS im Ausmaß von 4-4-3-3- Wochenstunden angeboten, was durchschnittlich zu 450 bis 500 Stunden Unterricht führt. Auf der Sekundarstufe II wird dieser Unterricht in der ersten FS im Ausmaß von jährlich 3 Wochenstunden fortgesetzt, sodass die 1. FS insgesamt im Ausmaß von ca. 900 Unterrichtsstunden bis zur Reifeprüfung unterrichtet wird. Die zweite FS auf der Sekundarstufe II (Wochenstunden 4-3-3-3) bringt es auf etwa 450 Unterrichtsstunden, das Wahlpflichtfach lebende FS auf ca. 200. In den HTLs ist das Stundenausmaß auf der Sekundarstufe II geringer: 2-2-2-2-3 Wochenstunden ergeben 350 bis 400 Unterrichtsstunden. Insgesamt scheint die stundenmäßige Dotierung des FU ausreichend zu sein, mit Ausnahme allerdings der Primarstufe II: hier liegt Österreich in einem EU-weiten Vergleich an letzter Stelle.

Probleme: Der durchgängige Unterricht in der ersten FS (E) über 12 Jahre scheint nicht sinnvoll -- Alternativen dazu: mehr diversifizieren, z.B. im Primarbereich. Auf der Oberstufe statt dessen 3. Sprache unterrichten.

Die Maturabestimmungen für die 2. FS im Schulversuch verlangen -- bei deutlich unterschiedlichen Stundenzahlen -- dieselben Anforderungen wie in der 1. FS. Hier besteht dringender Reformbedarf (die Regelung, auch in der 2. FS Hörverstehen zu prüfen, wurde erst 99/2000 eingeführt)!

Neuere Entwicklungen

Eine wesentliche Entwicklungstendenz ist der verstärkte Einsatz der Fremdsprache (in den meisten Fällen Englisch) als Arbeitssprache (die laut BGBl 1996/767 von der Schulbehörde 1. Instanz genehmigt werden kann) bis hin zu unterschiedlichen Formen bilingualer Schulen wie z.B. der Vienna Bilingual Primary School (VBS, 99/00 an 7 Standorten) und deren Fortsetzung auf der Mittelstufe, der Vienna Bilingual Middle School (an 6 Schulen) in Wien, der Europäischen Mittelschule (EMS) in Wien, der Graz International Bilingual School (GIBS), oder der Linz International School Auhof (LISA). Sogenannte Fremdsprachenhauptschulen, die im Rahmen schulautonomer Regelungen geschaffen wurden, bieten neben dem Einsatz von Englisch als Arbeitssprache eine zweite lebende FS, in Wien z.B. Französisch, Italienisch, Spanisch, Kroatisch, Serbisch und Türkisch, an.

Weitere bilinguale Schulen: Volksgruppengymnasium in Oberwart/Felsöör/Borta (Deutsch, Ungarisch und Kroatisch als Unterrichtssprachen); HAK in Retz (bikulturelle Klassen deutsch -- tschechisch); zweisprachige HAK in Klagenfurt/Celovec (Deutsch, Slowenisch, Englisch als Arbeitssprachen) und das de facto auch zweisprachige BG/BRG für Slowenen in Klagenfurt/Celovec. Insgesamt ist das bilinguale Schulwesen in Österreich (in Vergleich etwa zu D oder den mittelosteuropäischen Nachbarstaaten) relativ wenig entwickelt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Schulentwicklung ist die Ausarbeitung und Erprobung von Sprachensibilisierungsprogrammen, z.B. für die VS im Projekt "Kinder entdecken Sprachen". Eine verstärkte Erprobung von derartigen Sprachsensibilisierungsprogrammen wäre wichtig.

Schulentwicklung im Bereich der Fremdsprachen findet derzeit v.a. auch im Rahmen der Schulautonomie statt -- eine Dokumentation derartiger Entwicklungen wäre für eine koordinierte Schulsprachenpolitik erforderlich.

Die wichtigste Form von Schulversuchen auf der Mittelstufe betrifft die vielfach geforderte Einführung einer zweiten lebenden FS (meist F) in Wahl zur Erschließungssprache Latein ab der 7. Schulstufe, die in der Regelschule bis heute nicht realisiert wurde (Schulversuche im Schuljahr 1996/97 an ca. 60 AHS, 1999/2000 an über 100 AHS).

Auf der Sekundarstufe I wird in den Klassen 5 und 6 manchmal eine unverbindliche Übung Fremdsprache angeboten, als Überbrückung zwischen VS und dem regulären Beginn der 2. FS.

Weitere Entwicklungstendenzen sind Schulpartnerschaften und unterschiedliche Formen von SchülerInnenaustausch, die Durchführung von sgten Sprachintensivwochen im Land der Zielsprache und die Durchführung von Auslandspraktika

Der Einsatz neuer methodisch-didaktischer Verfahren (z.B. alternative Lehrverfahren wie Suggestopädie, PDL und unterschiedliche Formen offenen Lernens), der im Rahmen der Methodenfreiheit stattfinden kann, ist kaum zu erfassen -- eine Dokumentation wäre auch hier im Interesse einer koordinierten Sprachenpolitik.

3. Reformbedarf

(a) Angebote zur Erhöhung der Diversifizierung des Sprachenangebots:
  1. zu geringe Diversifizierung v.a. im Angebot der 1. FS: Durchlässigkeit in FS G/HS müsste größer werden, durchgängiges Angebot von VS bis zur Oberstufe
  2. auf der Mittelstufe fehlt eine zweite verpflichtende FS (wie z.B. im Weißbuch kognitive Gesellschaft gefordert) -- verpflichtendes Angebot auch für alle HS, daher ist auch eine Freigabe der Wahl im G zwischen Latein und FS erforderlich
  3. Lehrmaterialienentwicklung für kleine Sprachen ist dringend erforderlich
  4. Initiativen in der Lehrerweiterbildung, um genügend LehrerInnen für mehr Sprachen zu haben (Entwicklung von praktikablen Ausbildungsmodellen)
  5. Einführung / Erprobung flexibler organisatorischer Formen des Sprachlern-Angebots
(b) Angebote zur Intensivierung des Lernens:
  1. In Österreich gibt es in Vergleich zu anderen Ländern viel zu wenig bilinguale Schulen für diejenigen, die so ein Angebot wünschen würden (Bedarfserhebungen?) - zu fordern wären: bilinguale Schulformen à la VBS überall in Österreich, in jedem Schulsprengel eine derartige Schule
  2. Infrastruktur für Durchführung von SchülerInnenaustauschen müsste verbessert werden (wie z.B. das dt.-franz. Jugendwerk) -- weg von der immer teurer werdenden Kommerzialisierung von Austausch als "Sprachintensivwochen" (Kosten bis 25.000.- / 30.000.- S für USA-Aufenthalt)
  3. Entwicklung und Erprobung neuer organisatorischer Formen von FU
(c) Entwicklung eines umfassenden Schulsprachenkonzepts als (staatliche?) Rahmenvorgabe für das Angebot von Möglichkeiten zum Sprachenlernen
  1. Grundvoraussetzung dafür wäre eine umfassende Bestandsaufnahme des Status Quo: V.a. über die die Aktivitäten im Bereich der Schulautonomie und über den Vorschulbereich und Kindergartenbereich gibt es eine ungenügende Datenlage. Regelmäßige und differenzierte Erhebungen in der Schulstatistik sind eine weitere Voraussetzung für eine längerfristige Schulsprachenpolitik.
  2. In einem Gesamtsprachenkonzept müssen Rolle und Bedeutung sowohl der Erstsprachen als auch der Zweit- und Fremdsprachen definiert und sinnvoll zueinander in Bezug gesetzt werden
  3. Konkrete Maßnahmen wären eine Reform des Sprachenangebots auf der Mittelstufe/ Sek. I (siehe oben)
  4. In der Oberstufe sollte ebenfalls die Wahl zwischen Latein und FS frei gegeben werden
  5. Das Latinum sollte verkürzt werden auf 6 Wochenstunden, sodass auch das Wahlpflichtfach die Anforderung für das Studium ergibt.
  6. Das verpflichtende 12jährige Curriculum in der ersten FS ist nicht sinnvoll -- es sollte verkürzt werden

[1] Rahmenbedingungen: Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten (BGBl 1959/101 in der Fassung BGBl 1988/326 und 1990/420), Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland (BGBl 1994/641). Schulische Maßnahmen für Kinder der Migrationsminderheiten: Für alle Schulen das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip "interkulturelles Lernen" (BGBl 1991/439 bzw. BGBl 1992/528, BGBl 1992/616, BGBl 1993/555), seit 1992 für die Pflichtschulen (d.h. VS, HS, PL - nicht jedoch für die AHS!) Lehrplan-Zusatz "Deutsch für Schüler mit nicht-deutscher Muttersprache" und "muttersprachlicher Unterricht" (BGBl 1992/528 bzw. BGBl 1992/616, vgl. dazu Çinar/ Davy 1998). Seit 2000/2001 (Lehrplan 99) gibt es ab der 5. Schulstufe aufsteigend MUU und DaZ im Prinzip auch für die AHS.