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Centre for Intercultural Studies

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Deutsch als Zweitsprache

Klaus-Börge Boeckmann, Elisabeth Furch und Verena Plutzar unter Mitarbeit von Ulrike Eder, Hans-Jürgen Krumm, Elfie Fleck, Elisabeth Grobner, Lotte Rieder und Sabine Schmölzer-Eibinger
Stand: 17.09.01

Schwerpunktthema 1

  • von der ÖVP/FPÖ-Regierung geplante verpflichtende Deutschkurse für MigrantInnen
  • obligatorischer Nachweis von Deutschkenntnissen zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft

1.1. Verpflichtende Deutschkurse für MigrantInnen

Im Regierungsprogramm wird der Erwerb "guter Sprachkompetenzen in Deutsch" als zentrale Frage der "umfassende(n) Integration" (S. 50 f.) gekennzeichnet. Die Regierung plant verbindliche Sprachkurse und nimmt dabei immer wieder Bezug auf Länder wie Schweden oder Holland. Für Konventionsflüchtlinge ist die verbindliche und kostenlose Teilnahme an einem Deutsch-Integrationskurs bereits Teil des Konzepts der Integrationsabteilung des Innenministeriums. Angesichts des großen Aufwands, den der Erwerb einer fremden Sprache kostet und der großen Bedeutung guter Deutschkompetenzen für die gesellschaftliche Partizipation der Flüchtlinge und MigrantInnen ist das Angebot von Unterstützung beim Spracherwerb zu begrüßen. Problematisch dabei ist jedoch, den Besuch eines Deutschkurses mit Spracherwerb gleichzusetzen. Dieser komplexe und individuelle Prozess kann u. a. in einem Kurs gefördert werden. Zwischen Sprachqualifikation und Kursbesuch ist jedoch kein direkter Zusammenhang nachzuweisen. Spracherwerb nimmt eine unbestimmbare Zeit in Anspruch und muss mit unterschiedlichsten Maßnahmen gefördert werden, die seinen bestimmenden Faktoren Rechnung tragen und der Vielfalt der Zielgruppen in Inhalten und Methodik/Didaktik gerecht werden. Er kann nicht in Übungseinheiten oder Dauer von Kursbesuchen gemessen werden.

Verbindlichkeit eines Kursbesuches erzeugt Druck, garantiert jedoch keinen Erfolg. Lernprozesse sind durch innere Motivation gekennzeichnet und können nicht erzwungen, sondern nur gefördert werden. Die Betonung der Verbindlichkeit geht davon aus, dass MigrantInnen und Flüchtlinge nicht Deutsch lernen wollen und sich nicht integrieren wollen. Das entspricht nicht der Realität: wo es bereits Erfahrungen mit Integrationsprogrammen gibt, war die Teilnahme der Zielgruppen ausgesprochen groß. Tatsache ist jedoch, dass es bundesweit und selbst in Wien zuwenig Kursangebote gibt, die für finanziell benachteiligte Gruppen erschwinglich sind. Weiters berücksichtigen die Kursangebote nicht die speziellen Anforderungen der Zielgruppe sowie den psychischen Druck, dem speziell Flüchtlinge ausgesetzt sein können. Der Rekurs auf Holland und Schweden übersieht, dass Sprachkurse in diesen Ländern Teil eines umfassenden "Integrationsprogrammes" sind, bei dem MigrantInnen das Recht besitzen, die Art der Maßnahme bei gleichzeitiger Hilfe durch Beratung selbst zu wählen.

1.2 Nachweis von Deutschkenntnissen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft

Seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz von 1998 gehören "Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend der jeweiligen Lebensumstände" zu den "generellen Voraussetzungen" einer vorzeitigen Staatsbürgerschaftsverleihung (10 Jahre), eine "nachhaltige persönliche und berufliche Integration (z.B. gute Deutschkenntnisse, .....)" für eine Verleihung ab 6 Jahren. Rechtsanspruch bei "nachhaltiger persönlicher und beruflicher Integration" hat man ab 15 Jahren. Erstmalig sind hier Kenntnisse der deutschen Sprache als Voraussetzung für die Verleihung festgelegt, womit Österreich eines von 9 EU-Ländern ist, das Sprachkenntnisse erfordert. Das Regierungsprogramm geht noch weiter. Es sollen auch "Grundkenntnisse über Österreich und die Euopäische Union" (S. 50, 3.10) nachgewiesen werden. Der Nachweis soll durch "Bestätigung eines erfolgreichen Besuches eines zertifizierten Kurses in der Erwachsenenbildung oder durch die erfolgreiche Ablegung eines Tests erbracht werden" (ebda). Potenzielle Testinhalte liegen in Form des "Oberösterreich (OÖ)-Leitfadens" vor. In der Praxis werden die Deutschkenntnisse von zuständigen Sachbearbeitern in Form eines Gesprächs überprüft. Einheitliche Richtlinien gibt es keine. In OÖ werden Deutschkenntnisse für den tägl. Gebrauch abgefragt (Einkaufen, Arzt, etc), weiters der Name des oö. Landeshauptmanns, des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers, sowie die Viertel OÖs. In Salzburg wird verlangt, dass die Deutschkenntnisse für die Verständigung ausreichend sein sollen. In Wien wird zusätzlich der Nachweis eines Deutschkursbesuches verlangt.

Die Ermessensdeterminante "Ausmaß der Integration" ist verfassungsrechtlich problematisch und es bleibt unklar, was "gute Deutschkenntnisse" sein sollen. "Gute Sprachkenntnisse" werden als Maß der Integration bzw. des "Integrationswillens" herangezogen, obwohl bundesweit (mit Ausnahme Wiens) keine Möglichkeiten geschaffen wurden, Sprachkenntnisse zu erwerben bzw. die Angebote nicht adäquat gestaltet sind. Überprüfungen in Form von Tests übersehen, dass Kompetenzen mehr als die Menge an abprüfbaren Kenntnissen sind. Außerdem werden durch Tests Instrumente der Leistungbeurteilung auf Menschen übertragen, die oft mit diesen nicht vertraut sind. Scheitern bei einem Test sagt nur bedingt etwas über die tatsächlichen Sprachkompetenzen aus. Der Nachweis eines Deutschkursbesuches ist aus den in 1.1 angegebenen Gründen unzulänglich. Solange es keine geförderten Kurse gibt, bedeutet das außerdem für die Betroffenen eine zusätzliche finanzielle Belastung zu den ohnehin weit höchsten Gebühren für die Verleihung der Staatsbürgerschaft innerhalb der EU.

Die von der Regierung geplante Ausweitung auf "Grundkenntnisse über Österreich und die Europäische Union" lässt die Frage offen, wie solche Kenntnisse beschaffen sein sollten. Der "OÖ-Leitfaden" zeugt nicht nur von überraschendem Unwissen bezüglich des wissenschaftlichen Diskussion um Landeskundevermittlung in der Fremdsprachendidaktik der letzten 10 Jahre, sondern müsste konsequenterweise bei einer Vielzahl von ÖsterreicherInnen zu einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft führen. Offen bleibt, ob derartige "landeskundliche Prüfungen" überhaupt rechtlich gedeckt sind. Dem Prinzip der "Integration vor Einbürgerung" liegt ein eindimensionaler Integrationsbegriff zugrunde, dem die Bezeichnung "Assimilation" besser stünde. "Integration" wird als Leistung der MigrantInnen definiert und rechtliche Gleichstellung in Form der Staatsbürgerschaft als Belohnung. Demgegenüber steht ein Integrationsbegriff, der Chancengleichheit als Voraussetzung für gesellschaftliche Partizipation als Zeichen gelungener Integration sieht und der Integration als Anstrengung von beiden Seiten, der Aufnahmegesellschaft und der MigrantInnen und Flüchtlinge, begreift.

Schwerpunktthema 2:

  • neue Studienpläne der Pädagogischen Akademien und Universitäten im Hinblick auf die Arbeit mit MigrantInnen
  • Lehreraus- und -fortbildung für LehrerInnen aller Schultypen im Bereich DaZ

2.1. DaZ und Interkulturelles Lernen (IkL) in der Pflichtschullehrerausbildung an Pädagogischen Akademien (PA)

Angesichts der marginalen Repräsentation von MigrantInnen in höheren Schulen gibt es auch kaum Studierende aus dieser Gruppe an PA, obwohl sie aufgrund ihrer Mehrspachigkeit im Pflichtschulbereich dringend erforderlich wären, um so mehr bei gravierenden Einsparungsmaßnahmen der österreichischen Regierung im Bildungswesen.

Seit September 1992 gelten neue gesetzliche Grundlagen im Bereich "Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache" und "Interkulturelles Lernen", denen in der Pflichtschullehrerausbildung Rechnung getragen werden musste. Zwischen 1986 und 1999 wurde IkL unter dem Titel "Ausländerpädagogik" als Zusatz- bzw. Wahlangebot an der PA Wien in den Lehrplänen verankert. "Ausländerpädagogik" war dort ein eigenes Fach, das es seit 1994 unter diesem Namen nicht mehr gibt. 1999 wurde mit dem Akademiestudiengesetz und der Autonomisierung der PA dieser Lehrplan außer Kraft gesetzt und die Wahl der fachlichen Schwerpunkte den PA selbst überlassen.

DaZ und IkL werden oft in nicht verpflichtenden Akademielehrgängen (unter verschiedenen Titeln) angeboten, die entweder parallel oder nach Abschluss des Regelstudiums besucht werden können, wie z.B. den seit dem Studienjahr 2000/2001 existierenden Akademielehrgang. Im Regelstudium von acht (PA Bgld., PAB OÖ, PAD Linz, PAB Sbg., PAB Stmk., PAB Tirol, PAD Stams) der 14 PA (Studienpläne 2000) sind Inhalte zum IkL in Fächern wie Pädagogische Soziologie oder Pädagogische Psychologie oder Politische Bildung mehr oder weniger ausgewiesen, aber kaum bis gar nicht in der Didaktik. Das umfangreichste Angebot besteht an der PAB Wien, wo derzeit 16-28 UE "Interkulturelle Pädagogik" angeboten werden (im neuen Studienplan auf maximal 20 UE reduziert). Nur an der PAB Wien gibt es auch eine verpflichtende "Einführung DaF/DaZ" mit ca. 24 UE in der HS-LehrerInnenausbildung im Fach Deutsch. Sechs PA (PAB Klgft., PAB NÖ, PAD Graz, PAD Wien, PAB Vlbg., PAD Krems) haben keine Angebote in DaZ oder IkL in der Grundausbildung für angehende PflichtschullehrerInnen.

2.2. Aus- und Fortbildung für LehrerInnen höherer und berufsbildender Schulen (AHS, BS, BMHS) sowie KindergärtnerInnen

Ausbildung im Fach Deutsch an der Universität (AHS und BHS-LehrerInnen)

Der neue Studienplan "Lehramt Deutsch" sieht eine verpflichtende Übung (2 SWSt.) mit "Deutsch als Fremd-/Zweitsprache" im 1. Studienabschnitt vor. Damit kann die Forderung, DaZ in der Deutsch-Lehramtsausbildung zu verankern, nur teilweise als erfüllt betrachtet werden, denn gerade der Deutschunterricht wird mehr als bisher Sprachsensibilisierung, den Umgang mit Mehrsprachigkeit und die Integration sprachlich besonders heterogener Lerngruppen leisten müssen, was an die Lehrenden hohe pädagogische wie sprachwissenschaftlich-sprachdidaktische Ansprüche stellt. Weitere DaF/Z-Lehrveranstaltungen können im Wahlpflichtbereich gewählt werden. Im zweiten Studienabschnitt sind keine Lehrveranstaltungen aus Deutsch als Fremd-/Zweitsprache verpflichtend, es kann aber ein Schwerpunkt DaF/Z gesetzt werden. Im Bereich Fachdidaktik (2. Studienabschnitt) wird "Mehrsprachigkeit als Ausgangspunkt und Lernmovens" thematisiert und eine Pflicht-LV "Mehrsprachigkeit in einem integrativen Deutschunterricht/ Deutschunterricht in mehrsprachigen Klassen" eingeführt. Dieser Studienplan gilt österreichweit. Die Kapazitäten im Lehrangebot müssen daher erheblich ausgebaut werden - an Universitäten, die bisher kein eigenes "DaF-Personal" zur Verfügung haben, müssen Stellen neu eingerichtet werden.

Aus- und Fortbildung für LehrerInnen im berufsbildenden Schulwesen

In der Lehrgangsausbildung für BS- bzw. nicht-universitär ausgebildete BMHS-LehrerInnen wird IkL inklusive DaZ minimal (BMHS) bis zukünftig gar nicht (BS) behandelt. Die Lehrpläne sind veraltet und berücksichtigen den Problembereich unter dem Titel "Ausländerpädagogik". Im Unterrichtspraktikum für universitär ausgebildete LehrerInnen an BMHS ist ein minimales Angebot IkL/DaZ (Gesamtumfang 4 Stunden!) integriert, ebenso gelegentlich in der Ausbildung für Textverarbeitung an der Berufspädagogischen Akademie in Wien. Im Bereich der Fortbildung gibt es jedes zweite Jahr ein Angebot am PIB Wien, das wenig nachgefragt wird. Insgesamt ist die Berücksichtigung von DaZ minimal, von den Schulen her eher zufällig und ungeplant.

Aus- und Fortbildung für KindergärtnerInnen

Laut Regierungsübereinkommen und Vortrag von BM Gehrer kommt den Kindergärten im Bereich der Integration eine besondere Rolle zu. In den Lehrplänen der BaKiPäd ist "Interkulturelle Erziehung und Pädagogik" im Lehrplan der 5. Klasse zwar vorgesehen, wird aber im Lehrangebot so gut wie nicht berücksichtigt. Lehrmaterialien, die im Rahmen eines EU-Projektes erarbeitet wurden, werden nicht eingesetzt. Ein weiteres EU-Projekt, das dann im Angebot eines Freigegenstands münden soll, ist in Vorbereitung. Der Versuch, eine eigene Klasse für zweisprachige SchülerInnen zu eröffnen, ist gescheitert. Im Bereich der Fortbildung gibt es in Wien einige, in den Bundesländern vereinzelte Angebote, die aber nicht im wünschenswerten Umfang wahrgenommen werden.

3. Forderungen

  • Umfassende und nachhaltige Ausweitung und finanzielle Unterstützung des Spracherwerbsangebots für MigrantInnen und Flüchtlinge
  • Differenzierung der Maßnahmen hinsichtlich der Lernbedürfnisse der TeilnehmerInnen (Sprachberatungen, Selbstlernzentren, Alfabetisierungskurse u.a.)
  • Angebot statt Verpflichtung: Art und Zeitpunkt der Maßnahme ohne Zwang frei wählbar
  • Vergabe von Kursen unter Beachtung von Qualitätskriterien für den Unterricht (Inhalte, Methodik/Didaktik, Materialien, institutionelles Umfeld, KursleiterInnen etc.) und Entwicklung geeigneter Evalutionsinstrumente für den Spracherwerb
  • Entwicklung von methodisch und didaktisch der Zielgruppe adäquaten Materialien unter Berücksichtigung von integrationsrelevanten Inhalten (wie im RahmenCurriculum DaZ)
  • Auf-bzw. Ausbau eines systematischen Fortbildungsangebots für DaZ-Unterrichtende zur Qualitätssicherung des Unterrichts (z.B. planmäßige Fortbildungsveranstaltungen an der Uni für AHS/BHS-LehrerInnen, Aus- und Weiterbildung in Bezug auf die sozio-psychologische und politische Situation für die Zielgruppe der MigrantInnen und Flüchtlinge)
  • Chancengleichheit und rechtliche Gleichstellung vor Verleihung der Staatsbürgerschaft sowie Vermittlung integrationsrelevanten Wissens in einer für Flüchtlinge und Migrantinnen adäquaten und zugänglichen Form
  • Deutsch als Zweitsprache in der Pflichtausbildung für KindergärtnerInnen sowie LehrerInnen aller Schultypen (v.a. BS, BMHS) inklusive der entsprechenden Personalausstattung
  • DaZ nicht nur in der Fachdidaktik Deutsch, Vermittlung in der Zweitsprache ist ein Problem aller Gegenstände und gehört in die fachübergreifende Ausbildung
  • Aufnahme des Faches "Interkulturelle Pädagogik" an Pädagogischen Akademien in das Stundenkontingent des Regelstudiums -- Gesamtumfang mind. 6 SWS -- um eine ausreichende Qualifikation der Studierenden im Umgang mit MigrantInnenkindern zu erreichen
  • Die Gründung von Fachinspektoraten für "Interkulturelles Lernen" im Pflichtschulwesen, vornehmlich im Ballungszentrum Wien, um der Segregation von MigrantInnen vorbeugen zu können und die Qualität der Spracherwerbsmaßnahmen zu sichern