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Verena Krausneker
Zweite Fassung, 1. August 2001 Unter Verwendung der Beiträge von Prof. Peter Dimmel/LV der Gehörlosenvereine in OÖ, Dr. Franz Dotter, Dr. Johannes Fellinger, Dr. Nadja Grbic, Dr. Daniel Holzinger, Mag. Helene Jarmer, Christian Stalzer & Sylvia Grünbichler, Gabi Obmann-Pirchegger, A. Schodterer/Gehörlosenverband Salzburg.
EinführungCa. 400.000 Menschen in Österreich sind in irgendeiner Form hörbeeinträchtigt, davon ca. 10.000 Menschen verwenden Österreichische Gebärdensprache (in der Folge: ÖGS) als Erstsprache, ca. weitere 10.000 sind ÖGS-BenützerInnen, also Familienmitglieder, FreundInnen, DolmetscherInnen usw. 1988 und wieder 1998 wurden die Mitgliedsländer der EU vom Europ. Parlament dazu aufgefordert, ihre nationalen Gebärdensprachen anzuerkennen und Sprachenrechte für ihre VerwenderInnen zu sichern. Dies ist bis dato in sieben Ländern auf sehr unterschiedlichen Ebenen erfolgt, teilweise verfassungsrechtlich, teilweise in einzelnen Unterrichtsgesetzen: Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Norwegen, Portugal, Schweden, außerdem in der Tschechischen und in der Slowakischen Republik. Der Österreichische Gehörlosenbund fordert seit Jahren die grundsätzliche Umsetzung der Forderung "das Recht der Gehörlosen auf Gebärdensprache". Gesetzliche Grundlagen ÖGS auf Bundes- und LänderebeneLänderebene: Die hier erreichten Absicherungen gehen v.a. auf Bemühungen der jeweiligen Landesverbände und persönliches Lobbying zurück WIEN: Antrag vom 24. November 1999 im Wiener Gemeinderat einstimmig angenommen, daß zukünftig auf Anfrage bei Fragestunden, aktuellen Stunden und dringlichen Initiativen in ÖGS gedolmetscht wird und die Anmeldezeit von einer Woche auf zwei Tage verkürzt wird. SALZBURG: März 1997: Anerkennung der ÖGS auf Landesebene. Seit 1999 bezahlt das Magistrat Salzburg alle Dolmetschdienste für Amtswege. OBERÖSTERREICH: Dezember 2000: Anerkennung der ÖGS im Bundesland. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichbehandlung und Gleichstellung sind zu setzen. STEIERMARK: Oktober 1997: Einstimmig angenommener Beschluss, dass die Landesregierung sich bei der Bundesregierung dafür einsetzt, dass erstens a) die Gebärdensprache als Sprache anerkannt und die Rechte der Gehörlosen als Minderheit umgesetzt werden; b) eine fundierte Ausbildung zur/zum GebärdensprachdolmetscherIn ermöglicht wird; c) Gebärdensprachdolmetschen als Beruf anerkannt wird; d) alle politischen Sendungen und Sendungen von allgemeinem Interesse im ORF in Gebärdensprache gedolmetscht werden und dass zweitens kostengünstige und serviceintensive Wege gefunden werden, um im Bedarfsfall bei den Steiermärkischen Bezirkshauptmannschaften ÖGS-dolmetscher und -dolmetscherinnen zur Verfügung zu stellen. Februar 1998 - Juni 2000: Sieben weitere einstimmige Beschlüsse des Landtags, die für die Verbesserung auf verschiedenen Ebenen eintreten. Konkrete Umsetzungen lassen auf sich warten. Bundesebene: Bemühungen zur Anerkennung der Österr. Gebärdensprache auf parlamentarischer Ebene: Petition #36, Nov. 1991-Jan. 1993 und Petition #23, März 1997-Dez. 1998. Ergebnis: ÖGS als Gerichtssprache anerkannt. Zahlreiche Anträge auf Anerkennung von verschiedenen Abgeordneten (v.a. Grüne und Liberale), keiner angenommen. Bildungs/AusbildungssituationGehörlosenschulen sind großteils noch immer alten Idealen verpflichtet (Training der Aussprache und des Lippenlesens, "Hörtraining") und richten sich nicht nach den internationalen Trends (Unterricht/Wissensvermittlung in Gebärdensprache, Landessprache gezielt als Lese- und Schriftsprache unterrichten). Sie bieten so ein wenig auf das Zielpublikum abgestimmtes Angebot. Bis 1984 herrschten an manchen Gl-Schulen teilweise "Gebärdenverbote", ein derartiges Verbot war bis 1976 sogar im Lehrplänen verankert. Gebärdensprachkompetente LehrerInnen sind derzeit in der absoluten Minderheit, selbst gehörlose Personen fungieren oft als Hilfspersonal, selten als LehrerInnen. Die Lehrpläne sind veraltet, das vorgesehene Niveau niedrig. Derzeit ist der Trend in ganz Österreich, gehörlose Kinder, so wie andere 'behinderte' Kinder, in 'normale' Schulen zu integrieren. Dies geschieht oft zum Nachteil des Kindes, das u.U. vollkommen isoliert ohne ÖGS-kompetente Erwachsene und ohne ÖGS-Input die Schulzeit absolviert. Solche Menschen lernen dann als Jugendliche oder junge Erwachsene ÖGS, die Sprache, in der sie im Unterschied zur Lautsprache wirklich angemessen kommunizieren und vollkommen kompetent werden können, nach. Sie haben aber natürlich durch diesen sehr späten Erwerb Nachteile. Gehörlose Menschen in Österreich ergreifen vor allem handwerkliche und wenig qualifizierte Berufe. Die Zahl derer, die ein Studium absolviert haben, ist an zwei Händen abzählbar, die Zahl gehörloser Maturanten unterdurchschnittlich. Gehörlose haben derzeit mit der Schulbildung, die zu Verfügung steht, wenig Chancen auf gesellschaftlichen Aufstieg. Von etlichen Berufen sind gl Menschen unter fadenscheinigen Begründungen ausgeschlossen -- zum Beispiel vom Lehrberuf/von PädAks, wo nur eine "Bestätigung" aber kein Abschlußzeugnis ausgestellt wird. Dies mit der Begründung, dass Gehörlose keinen Musikunterricht abhalten können. Situation der ÖGS-DolmetscherInnen und der GS-Forschung: Ausbildung, Angebot, ...Ab Mitte der 1990er Jahre begann die Professionalisierung der GS-DolmetscherInnen in Österreich. März 1998: Gründung des Österreichischen Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verbandes. Seither Leistungskontrolle, Ehrenkodex, Honorarvereinheitlichung, Prüfung, Fortbildung, etc. Derzeit gib es ca. 50. ordentliche Mitglieder, was für ca. 10.000 Gehörlose eindeutig zu wenig ist. Ausbildungsmöglichkeiten: an der Univ. Graz, nur als Wahl- oder Freifach (Studium als Vollfach seit 1993 parlamentarisch 'beschlossen’, von Minister Einem 1999 für das WS 2000/2001 zugesagt -- jedoch bis dato nicht umgesetzt. Neue Regierung stellt keine finanziellen Mittel zu Verfügung (Stand Juni 2000).) Entwurf des neuen Studienplanes siehe http://www-gewi.kfunigraz.ac.at/uedo/ Das FZGS Klagenfurt, eine seit 10 Jahren an ÖGS forschende Stelle, hat erst seit Dezember 2000 durch einen zwischen dem BMBWK und der Univ. Klgf. abgeschlossenen Leistungsvertrag eine mittelfristige finanzielle Basissicherung erhalten (siehe http://www.uni-klu.ac.at/fzgs). Dadurch war die kontinuierliche Forschung zur ÖGS längere Zeit sehr eingeschränkt. Das Institut für Translationswissenschaften der Univ. Graz forscht ebenfalls, allerdings auch zu schwierigsten Bedingungen -- es gibt nicht einmal die notwendige technische Mindestausstattung. Nur wenige Universitäten in Österreich bieten wenige Vorlesungen über ÖGS, Deaf Studies, gehörlose Menschen und ihre spezifischen Bedürfnisse an. Der Anschluß an die internationalen Standards kann nicht als gesichert betrachtet werden. Soziale/medizinische/psychologische Angebote in ÖGSMediziner der Gehörlosenambulanz Linz stellen fest: "Wichtig ist, daß die medizinische und soziale Betreuung in Gebärdensprache 1:1 erfolgt. Besonders im vertraulichen Arzt-Patienten-Gespräch bewährt sich dieser Ansatz sehr. Dolmetscher werden in vielen Fällen als Dritte empfunden. Der Aufbau der therapeutischen Beziehung ist auch Basis für eine gute Compliance was die Therapie betrifft. Außerdem erleben wir sehr stark, daß die unmittelbare Kommunikation auch angstreduzierend wirkt in einer ohnehin angstbesetzten medizinischen Welt." Seit 1993 gibt es eine Gehörlosenambulanz in Linz, seit 1999 in Salzburg und in Wien: sozialmedizinische Anlaufstellen, mit Schwerpunkten jeweils im Bereich Allgemeinmedizin und außerdem einer Sozialberatung in Wien, in denen die MitarbeiterInnen gebärdensprachlich geschult sind/kompetent sind/geschult werden. Die psychologische Betreuung von Gehörlosen ist allerdings suboptimal: Dolmetschung in Therapien ist nicht ideal, es gibt (so gut wie keine) psychologisch-therapeutische Versorgung von Gehörlosen in Österreich in ÖGS. Gehörlose Menschen mit z.B. Depressionen, mit familiären, partnerschaftlichen Problemen bzw. mit dem Bedarf nach Supervision haben fast keine Angebote. Reformbedarf/konkrete Forderungen:Grundlegende Sprachenrechte für die Minderheit der Gehörlosen: Das Recht gehörloser Menschen auf ÖGS muss gesetzlich verankert werden. Dieses Recht beinhaltet einerseits Wissen um ÖGS, angemessene Kompetenz in ÖGS und Informationen in ÖGS. Das Recht auf angemessene Kompetenz in Deutsch, der Landessprache und Zweitsprache aller gehörlosen ÖsterreicherInnen muss ebenfalls -- durch entsprechende Veränderungen im Schulsystem -- verankert und gesichert werden. Kinder/Schule/Bildung:
Öffentliches Leben/Medien/Gesundheit:
Dolmetschen/Forschung:
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