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27. Oktober 2001
Der Verband für angewandte Linguistik VERBAL, die österreichische
Sektion des internationalen Verbandes AILA, hat aus Anlass des
Europäischen Jahres der Sprachen 2001 eine sprachenpolitische
Enquete zu Österreich durchgeführt, in deren Rahmen von
Expertinnen und Experten aus Schulen, der Erwachsenenbildung, der
Universitäten und Pädagogischen Akademien und der
Informationswirtschaft 10 Expertisen zu unterschiedlichen Bereichen
österreichischer Sprachenpolitik erstellt wurden (zugänglich
unter . Bei der Abschlussveranstaltung der Enquete im Rahmen der
Österreichischen Linguistiktagung 2001 in Klagenfurt wurde
folgende Erklärung verabschiedet:
I. Grundsätzliches
Sprache und Sprachen sichern einerseits den kommunikativen Zusammenhang von
Gesellschaften. Andererseits stellen sie zentrale Elemente
nationaler, regionaler und ethnischer Identitäten dar.
Unterschiedliche Funktionen und Rollen, sowie der Status von Sprachen
auf regionaler, nationaler und übernationaler Ebene werden immer
wieder neu ausgehandelt und stellen so auch Anlässe für
sprachenpolitische Konflikte dar. Sprachenpolitik umfasst alle
politischen Initiativen, durch die eine bestimmte Sprache oder
bestimmte Sprachen in ihrer öffentlichen Geltung, in ihrer
Funktionstüchtigkeit und in ihrer Verbreitung gestützt
werden. Die Analyse von Sprachenpolitik befasst sich daher mit
sprachplanerischen Maßnahmen und sprachgesetzlichen Regelungen
in Bezug auf die Rolle, die Bedeutung, den Status von Sprachen, und
zwar als Erst-, Zweit- oder Fremdsprachen, vor allem Maßnahmen,
die die Normierung, Verbreitung und Durchsetzung von Sprachen
betreffen.
Die zentrale Rolle der Sprachen und der Sprachenvielfalt für
zukünftige europäische Identitäten wurden von der EU
und dem Europarat auf internationaler Ebene immer wieder betont. Sie
erklärten das Jahr 2001 zum europäischen Jahr der Sprachen,
um Sprachenvielfalt sowie Mehrsprachigkeit zu fördern und die
sprachenpolitische Reflexion anzuregen.
In Österreich mangelt es im Unterschied zu anderen Politikfeldern
wie Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik an einer koordinierten,
längerfristig geplanten Sprachenpolitik. Das stellt gerade
angesichts der zentralen Rolle der Sprache bzw. der Sprachen, die
alle gesellschaftlichen Bereiche betrifft, und auch angesichts
jüngster Entwicklungen in Österreich (Stichwort: der
sogenannte Integrationsvertrag) ein bedauerliches Manko dar. Wir
fordern daher eine kontinuierliche und systematische Kooperation
zwischen Politik und ExpertInnen der Sprachenpolitik und
verabschieden folgende Empfehlungen zur österreichischen
Sprachenpolitik:
II. Empfehlungen:
- Gewährung grundlegender Sprachenrechte für alle in Österreich
lebenden Menschen. Das beinhaltet vor allem
- Recht auf Verwendung der Erst-/Familiensprache in allen Lebensbereichen
- Gesetzliche Verankerung des grundsätzlichen Rechts gehörloser Menschen
auf die Österreichische Gebärdensprache
- Dolmetschdienste in allen sozialen Einrichtungen, Gerichten, Ämtern
- Einrichtung von öffentlich finanzierten Sprachenberatungsstellen, die
private Unternehmen, Organisationen und Institutionen im Sinne eines
Gesamtsprachenkonzeptes bei der Implementierung von Mehrsprachigkeit
unterstützen
- Entwicklung eines umfassenden Bildungskonzepts, das die Förderung von
Mehrsprachigkeit auf allen Bildungsebenen als Bestandteil hat
- Entwicklung eines österreichischen Gesamtsprachenkonzepts und einer
sprachenpolitischen Koordinationsstelle: Zur
öffentlichen und transparenten Diskussion sprachenpolitischer
Fragen und zur Ausarbeitung eines Gesamtsprachenkonzepts fordern wir
die Einrichtung eines ständigen politischen Forums, in das
möglichst alle relevanten gesellschaftlichen Kräfte
eingebunden sind. Seine Aufgabe wäre die Diskussion der Ziele
und Leitlinien nationaler Sprachenpolitik in Abstimmung mit der
internationalen sprachenpolitischen Diskussion (z.B. in der EU), die
Entwicklung eines österreichischen Gesamtsprachenkonzepts sowie
die Kontrolle seiner Umsetzung in die Praxis.
- Einrichtun eines gesamtösterreichischen ExpertInnengremiums für
Sprachenpolitik: Dieses Gremium sollte die wissenschaftlichen
Grundlagen für das Gesamtsprachenkonzept erarbeiten sowie bei
gesetzlichen Maßnahmen, die sprachenpolitische Auswirkungen
haben, verpflichtend beigezogen werden (z. B. in der
Bildungspolitik, Minderheitenpolitik, Konsumentenpolitik,
Wirtschaftspolitik, Kultur- und Auslandskulturpolitik,
Migrationspolitik).
- Wissenschaftliche Fundierung des Gesamtsprachenkonzepts durch Ausweitung der
Forschung: Die Forschungsprojekte sollen die aktuelle
sprachenrechtliche und sprachenpolitische Situation in Österreich
in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen (z.B. Bildung,
Medien, Wirtschaft) systematisch erheben und dokumentieren, Defizite
benennen sowie Empfehlungen für deren Behebung erarbeiten.
- Entwicklung eines umfassenden Schulsprachenkonzepts als Rahmenvorgabe für
das mögliche Angebot zum Sprachenlernen. Darin müssen
Rolle und Bedeutung sowohl der Erstsprachen als auch der Zweit- und
unterschiedlichen Fremdsprachen definiert werden und sinnvoll
aufeinander Bezug nehmen. Allen SchülerInnen ist das Recht zu
garantieren, die eigene Erst- und Familiensprache (für
Gehörlose die Österreichische Gebärdensprache) in der
Schule zu entwickeln und zu verwenden und mindestens zwei weitere
Sprachen innerhalb der Pflichtschulzeit zu lernen. Deshalb muss das
Angebot von bisher kaum oder nicht berücksichtigten Sprachen
(z.B. MigrantInnensprachen, Österreichische Gebärdensprache
oder Nachbarsprachen) stärker ausgebaut werden.
- Ausbau und Ausweitung der öffentlichen Förderung des
Sprachlernangebots in den Institutionen der Erwachsenenbildung,
das den Bedürfnissen der verschiedenen LernerInnengruppen
(Zweit- und Fremdsprachenlernende) gerecht wird. Dies muss unter
Beachtung von strengen Qualitätskriterien für den
Unterricht geschehen. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist die
soziale und arbeitsrechtliche Absicherung der Lehrenden im Bereich
der Erwachsenenbildung.
- Ausbau von flächendeckenden österreichweiten Maßnahmen in
fundierter Basisbildung für von sekundärem Analphabetismus
betroffene Menschen. Dadurch sollen sozial und bildungsmäßig
benachteiligte Bevölkerungsschichten zu gefestigten Kenntnissen
im Lesen, Schreiben und Rechnen Zugang finden. Gleichzeitig sollen
systematische Medienkampagnen zur Alphabetisierung stattfinden, um
einerseits die von sekundärem Analphabetismus Betroffenen zu
erreichen und andererseits die Öffentlichkeit für diese
Problematik zu sensibilisieren.
- Qualitative und quantitative Verbesserung des Fremdsprachenangebots an
tertiären Bildungseinrichtungen (PädAk,
Fachhochschule, Universität u. a.) durch entsprechende Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen, durch Intensivierung
hochschulbezogener Sprachlehr- und -lernforschung bzw. durch eine
curricular verankerte Integration dieser Art von Forschung in die
praktische Lehre.
- Abstimmung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den
Universitäten und anderen tertiären Bildungseinrichtungen
auf die tatsächlich in den Schulen zu unterrichtenden Sprachen,
um eine entsprechende Qualifikation des Lehrpersonals zu
gewährleisten. Zum Beispiel:
- Verpflichtende Aus- und Weiterbildung für KindergärtnerInnen und
Sprachenlehrende aller Schultypen in den Grundlagen des
Spracherwerbs, der Sprachwissenschaft und der Sprachdidaktik
- Verpflichtende Aus- und Fortbildung in Deutsch als Zweitsprache für
KindergärtnerInnen sowie LehrerInnen aller Fächer in allen
Schultypen
- Erstsprachförderung in Minderheitensprachen. Dazu gehören auch Fortbildungsangebote
für die Lehrenden der Minderheitensprachen und die Absicherung
ihres institutionellen Status
- Einbeziehung von gehörlosen InteressensvertreterInnen der
Gebärdensprachgemeinschaft und ExpertInnen bei Entscheidungen
im Bereich der Gehörlosenpädagogik
- Einbeziehung der Terminologieentwicklung in die Sprachenpolitik durch
Aufbau von und Sicherung des Zugangs zu Terminologiebeständen
sowie Förderung einer Standardisierung (z.B. transparente
Erläuterung der in Rechtsdokumenten verwendeten Bezeichnungen
und Begriffe). Maßnahmen zur systematischen Sammlung von
Austriazismen in verschiedenen Fachsprachen und ihre Integration in
die europäischen Terminologiedatenbanken; Maßnahmen zur
sprachtechnologischen Unterstützung des elektronischen Handels
(Lokalisierung und Internationalisierung); Maßnahmen zur
Förderung und Verankerung der Forschung sowie der Aus- und
Weiterbildung in diesen Bereichen.
- Maßnahmen zur Förderung des Status und der Akzeptanz des Österreichischen
Deutsch durch Entwicklung österreichischer Sprachkorpora,
Berücksichtigung des Österreichischen Deutsch in der
LehrerInnenaus- und -fortbildung, Berücksichtigung in Medien,
insbesondere bei der Filmsynchronisation und Intensivierung der
Forschung auf diesem Gebiet. Darstellung des Österreichischen
Deutsch in Deutschlehrbüchern und Verstärkung der
Informationstätigkeit.
- Sichtbarmachung der gesellschaftlichen Mehrsprachigkeit in den Medien und
Förderung von mehrsprachigen Programmen in Rundfunk und
Fernsehen. Sicherung des Zugangs zu Information für alle
sprachlichen Minderheiten und Einbeziehung dieser Thematik in die
JournalistInnenausbildung.
Klagenfurt, am 27.10.2001
Für den Vorstand von VERBAL (Verband für Angewandte Linguistik):
Univ.Prof. Dr. Martin Stegu (Vorsitzender)
Ao.Univ.Prof. Dr. Barbara Seidlhofer (Geschäftsführende Vorsitzende)
Ao.Univ.Prof. Dr. Rudolf de Cillia (Kooptierter Beirat)
Dr. Brigitta Busch (Kooptierte Beirätin)
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